Die Schwestern der Dornen (engl.: Sisters of the Thorn) sind
Allgemeines
Die Schwesternschaft sind Ariels persönlichen Hofdamen und in vielerlei Hinsicht das weibliche Gegenstück zu Orions Wilden Jägern.[1]
Wie ihre Schirmherrin sind die Schwestern unsterblich, zeigen keine Zeichen des Altern und sterben nicht an Krankheit oder Wunden. Sollte dennoch eine der ihren jemals fallen, tragen die Schwestern ihren Leichnam in die Gewölber unter der Ewigen Eiche, wo die verwundete Schwestern beim Kommen des nächsten Frühlings mit neuem Leben erwacht.[1]
Entstehung
In den Erzählungen der Asrai gibt es unterschiedliche Mythen über die Herkunft der Schwestern. Manche glauben sie sind von Dryaden besessene Elfen, Splitter von Ariels Seele mit durch Dunkle Magie erschaffene Körpern oder eine Kabele von ausgestoßenen Zauberinnen aus Naggaroth.[1]
Bedeutung
Kultur
Alle Waldelfen fürchten und lieben die Schwestern gleichermaßen. Die Reiterinnen folgen bereitwillig jedem Ruf der Hilfe, doch fordern sie oft auch einen hohen Preis dafür. So können sie etwa junge Krieger mit neuer Stärke erfüllen, aber rauben ihnen dafür jegliche Wärme und Emotionen. Sie können einer Elfenjungfer in der Liebe beistehen, doch Jahre später ihr Erstgeborenes rauben.[1]
Die Schwestern können selbst den sicheren Tod verhindern, doch verlangen sie dafür stets ein anderes Leben als Preis, und dem Bittsteller ist es selten erlaubt das Opfer auszuwählen.[1]
In den Reichen der Menschen würden diese Frauen auf Scheiterhaufen verbrannt werden, die Waldelfen jedoch wissen, dass jede Tat ihren Preis hat und die Balance der Natur gewährt werden muss.[1]
Ausrüstung
Die Schwestern reiten ein Reittieren der Isha.[1]
Ebenso sind die Schwestern talentiert im Verwenden einer Vielzahl von natürlichen Giften und magischen Flüchen, die ihre Gegner schwächen und in den Wahnsinn treiben.[1]
Bekannte Schwestern
Miniaturen
Schwestern der Dornen (8. Edition)
Siehe auch
Quellen
- 1: Armeebuch Waldelfen 8. Edition, S.46
- 2: Warhammer: Khaine Buch I, S.86-87
- 3: Warhammer: Archaon Buch I, S.120-121