Wahlmechanismen der Imperatorenwahl

Aus Warhammer - Age of Sigmar - Lexicanum
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Die Wahlmechanismen der Imperatorenwahl sind hochkomplex und seit vielen Generationen festgelegt. Im Grunde ist das Wahlprozedere ein sehr einfaches.[1]

Das Recht der Wahl

Ursprüngliche Wahlmänner waren nur die Kurfürsten der einzelnen Reiche des Imperiums. Im Laufe der Jahrhunderte erhielten jedoch auch die Halblinge eine Stimme, die durch den Ältesten des Mootlandes vertreten werden und die Priester der zwei größten Imperialen Gottheiten, Ulric und Sigmar. Diese werden durch den amtierenden Ar-Ulric, Hohepriester des Ulric, sowie die obersten Prieser des Sigmar, genauergesagt die zwei Erzlektoren und der Großtheogonist des Sigmar. Die Gesamtheit dieser Wahlberechtigten sind die Elektoren.[1]

Die Kurfürsten halten ihr Recht durch Erbherrschaft aufrecht, während der Halbling einfach stets der Älteste des Mootlands ist, und die Priester von ihren Kirchen gekürt werden. Teilweise aussterbende Kurfürstenfamilien, wie die Herrscher von Solland oder Drakenwald verloren ihr Recht, andere ausgelöschte Linien, die die alte Herrscherlinie von Ostmark wurde durch neue ersetzt. Andere Linien, die überdauert zu haben scheinen, wurden teilweise von nahen Verwandten übernommen.[1]

Wer darf gewählt werden?

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das die Kurfürsten einen aus ihrer Mitte wählen. Das bedeutet, einen der Wahlmänner oder Wahlfrauen. Dies bedeutet jedoch auch, das ein Nachfahre gewählt werden kann, sollte zum Beispiel der amtierende Imperator einen Sohn oder sonstigen Erben haben[2], wird seine Familie alles dafür tun, den Imperatortitel an den Sohn weiter zu geben. Nur einmal wurde von den Wahlmännern eine Person außerhalb des Kreises als Kaiser bestimmt. Dies war die Marienburger Prinzessin Magritta im Jahre 1979 IC. Sie wurde jedoch nicht gekrönt, da der Großtheogonist sie aufgrund der Doktrin der männlichen Nachfolge ablehnte[3], und es bereits drei weitere Imperatoren gab. Danach brach das Wahlsystem für 400 Jahre zusammen. Wahlmänner ohne Land, sprich die Priester und der Halbling dürfen sich nicht zur Wahl stellen.[1]

Wie wird gewählt?

Da die Wahlmänner häufig miteinander verwandt sind, gibt es oft Bande die miteinander verknüpft sind. Der Sigmarkult stimmt traditionell immer mit all seinen drei Stimmen für eine Person, meist den Kurfürsten des Reiklands. Die Stimme des Ar-Ulric hingegen geht zumeist an das Herrscherhaus von Middenheim. Somit steht es zu Beginn der Wahl meist schon vier zu zwei für das Reikland, und sechs der fünfzehn Stimmen sind bereits vergeben. Potentiell ist es somit immer noch möglich einen anderen Kurfürsten als Imperator zu wählen, doch wenig wahrscheinlich, was ein Grund dafür sein könnte, weshalb das Reikland den Thron bereits seit über 100 Jahren inne hat. Zieht man dann noch enge Verwandschaften in Betracht, und kleinere Fehden zwischen den Ländern, ist die Wahl eines anderen Imperators höchst unwahrscheinlich. Die aktuelle Problematik der Halblinge in Stirland und Averland wird dem benachtbartem Halblingältesten sicherlich nicht dazu bewegen, einen der Herrscher zum Imperator zu ernennen. Ebenfalls kann man sich recht sicher sein, das die Stirländer die Talabecländer niemals wählen würden, oder anders herrum. Beide Herrscherfamilien sind seit Jahrhunderten verfehdet.[1]

Quellen