Lehen
Dies ist ein Stub! Achtung Adept des LEXICANUM! |
Man versteht unter Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die zugleich zwischen diesem und dem Berechtigten das Verhältnis wechselseitiger Treue hervorruft.
Lehen (Lehnsgut) wird auch diese Sache selbst, zumeist ein Grundstück oder ein Komplex von Grundstücken, genannt. Der betreffende Eigentümer ist der Lehnsherr, der Berechtigte der Vasall, beide schwören einen Lehnseid.
Sprachlich hängt der Ausdruck "Lehen" mit "leihen" zusammen, bedeutet also so viel wie geliehenes Gut, während das Wort "Feudum" nach einigen vom lat. fides (Treue), richtiger aber wohl vom altdeutschen feo (das heißt Vieh, dann überhaupt "Gut") abzuleiten ist.
Die Rechtsgrundsätze über das Lehnswesen bilden das Lehnrecht im objektiven Sinn.
Bretonia
Oberster Lehensherr im Königreich Bretonia ist der König Louen Leoncoeur, der Lehen an seine Herzoge vergibt. Diese vergeben wiederum Lehen an andere Adlige u.s.w. bis schließlich einzelne Adlige die Lehnsherren einer Gemeinde von Gemeinen sind. Meist ist dies ein Dorf oder eine Burg.
Imperium
Quelle
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lehnswesen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten. |