Warhammer - Age of Sigmar - Lexicanum:Löschregeln

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Stellen eines Löschantrags

Wenn Du auf einen Artikel stößt, der Deiner Meinung nach in dieser Form nicht ins Lexicanum gehört, kannst Du einen Antrag stellen, den Artikel vollständig zu löschen.

Hierzu trägst Du den Artikel auf die Liste LEXICANUM:Löschkandidaten ein. Dahinter schreibst Du eine Begründung, weshalb der Artikel gelöscht werden soll. Außerdem solltest Du Deinen Antrag mit Benutzername und Uhrzeit signieren. Dies erreichst du am einfachsten durch Einfügen der Zeichenkette "--~~~~".

Anschließend musst Du noch einen Hinweis in den Artikel selbst setzen, damit andere die Möglichkeit haben, die Mängel zu beseitigen oder gegen Deinen Antrag Einspruch zu erheben. Hierzu kannst Du einen Textbaustein verwenden, indem Du die Zeichenfolge {{subst:Löschantrag}} am Artikelanfang einfügst. Auch an dieser Stelle solltest Du mit "--~~~~" unterschreiben. Den Artikeltext bitte nicht überschreiben oder löschen.

Folgender Code muss also an den Artikelanfang gesetzt werden:

{{subst:Löschantrag}} ''Begründung'' --~~~~
----

Eine Ausnahme ist offensichtlicher Unsinn (z.B. "fadgsfdfd") - da hier keine Verbesserungen zu erwarten sind, reicht es, solche Artikel zur Schnelllöschung vorzuschlagen.

Sollte auch 7 Tage nach der Stellung Deines Löschantrags weder die Mängel beseitigt noch begründeter Widerspruch eingelegt worden sein, wird der Artikel von einem Administrator gelöscht. Bei offensichtlichem Unsinn wird allerdings sofort gelöscht.


Bei vermuteten Urheberrechtsverletzungen

Bei Artikeln, die möglicherweise Games Workshops Schutzrechtsbestimmungen oder Urheberrechte verletzen, gelten etwas andere Regeln. Zunächst ist es hier wichtig, den Text zu überschreiben, der kopiert zu sein scheint. Achte allerdings darauf, dass es sich auch um eine Textspende handeln kann - Hinweise darauf finden sich dann meist auf der Diskussionsseite des Artikels.

Wenn sich außer der möglichen Schutzrechtsverletzung keine weiteren erhaltenswerten Texte in der Versionsgeschichte des Artikels befinden, überschreibe den Text mit dem Textbaustein URV (für Urheberrechtsverletzung), und gib auch die Website bzw. Publikation an, von der der Text kopiert wurde.

{{URV}}

[URL hier einfügen] --~~~~

Trage den Artikel dann bitte in der Liste Löschkandidaten ein.

Wenn neben der Rechtsverletzung auch erhaltenswerte Inhalte in der Versionsgeschichte zu finden sind, sollte eine urheberrechtskonforme Version wiederhergestellt werden; anschließend bitte den Artikel in Löschkandidaten eintragen, damit die Rechtsverletzung zu einem späteren Zeitpunkt von einem Entwickler aus der Versionsgeschichte entfernt werden kann.


Empfehlungen

Eine Löschung ist eine sehr rigide Maßnahme und sollte daher das letzte Mittel sein.

Bevor Du einen Artikel hier einträgst, gib vor allem einem neuen Artikel wenigstens ein paar Stunden Zeit und setze ihn nicht sofort nach dem Erstellen auf diese Liste. Möglicherweise arbeitet der Autor noch selber daran.

Überlege Dir, ob Du ihn selbst verbessern kannst, so dass er mindestens den Kriterien eines anständigen Stubs entspricht.

Nutze die Diskussionsseiten: Wenn der Artikel, den Du zur Löschung vorschlagen willst, von einem angemeldeten Benutzer stammt, sprich diesen am besten vorher auf seiner Diskussionsseite an. Erkläre, was Du an dem Artikel für falsch oder problematisch hältst und - wenn eine Verbesserung des Artikels nicht möglich ist - versuche Einvernehmen über eine Löschung herzustellen.

Begründe deine Aussagen auf den Löschkandidaten sachlich und vermeide beleidigende und herabsetzende Bemerkungen.


Unzulässige Begründungen

Formatierung: Das LEXICANUM beruht darauf, dass jeder, auch der technische Laie, sein Wissen beisteuern kann. Von Neulingen eingestellte Artikel entsprechen vielleicht nicht den üblichen Standards: Sie sind nicht formatiert, enthalten keine Links oder sind Waisenkinder. Das darf jedoch niemals ein Grund sein, einen Artikel zu löschen. Stattdessen solltest Du den Artikel bearbeiten und dem Autor so an Hand seines Artikels vorführen, wie die Wiki-Syntax funktioniert.

Doppelte Artikel: gehören nicht auf die Löschkandidaten. Sie sollten vereinigt und unter dem einen Stichwort ein Redirect auf das andere angelegt werden.


Hinweise für Administratoren

  • Nur Administratoren sind berechtigt Seiten permanent zu löschen.
  • Derjenige, der die Löschung beantragt, sollte im Idealfall jemand anderes sein als derjenige, der sie durchführt.
  • Artikel sollten mindestens eine Woche vor der endgültigen Löschung hier gelistet sein, dies gibt auch Nichtadmins die Chance zur Stellungnahme.
  • Beim Löschen einer Seite werden die zugehörige Unterseiten (z.B. die Diskussionsseite) nicht automatisch mit gelöscht. Bitte lösche zunächst diese und erst dann die Hauptseite.
  • Nach dem Löschen den Eintrag NICHT mehr entfernen, die Liste wird zuerst noch archiviert.
  • Der Löschvorgang wird automatisch in das Lösch-Logbuch eingetragen!


Löschung rückgängig machen

Wenn Du der Meinung bist, dass ein gelöschter Artikel wiederhergestellt werden sollte, trage ihn unter Wiederherstellungswünsche ein.



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Löschregeln aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.